Wartung und Prüfung Ihres Tores
Warum Wartung und Prüfung bei Toren?
Sie als Eigentümer und Betreiber von Toranlagen werden vom Gesetztgeber in die Pflicht genommen wenn Ihr Tor unzureichen gewartet und überprüft wurde. Kommt es zum Torabsturz, Einklemmen oder anderen Unglücken müssen Sie sich als Betreiber verantworten. Es können Ihnen Schadensersatzforderungen oder harte Strafen auferlegt werden.
In welcher Richtlinienverordnung ist die jährliche Wartung und Prüfung festgeselgt?
Tore unterliegen der jährlichen Prüfpflicht nach der DGUV Vorschrift 3, der Arbeitsstättenregel ASR A1. 7 sowie der BGR 232.
Nach der Arbeitsstättenregel (ASR A 1.7 Türen und Tore) müssen kraftbetätigte Tore mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
Seitens unseres Torherstellers Hörmannist die regelmäßige Wartung vorgegeben, die eine lange Lebensdauer der Toranlage und Ihre Gewährleistungsansprüche sicherstellt.
Die Regelung gilt für gewerbliche wie auch für private Toranlagen.
Nach der DGUV V3 müssen alle pneumatischen, elektrohydraulischen und elektromechanischen Tore und Türsysteme in regelmäßigen Abständen überprüft werden
Verpflichtend
ist eine Instandhaltung, wenn die Toranlage
im Arbeitsumfeld genutzt wird. Der Arbeitgeber ist druch das Arbeitsschutzgesetzt sowie die Betriebssicherheitsverordnung angehalten seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausreichend zu schützen.
Ihre Vorteile:
- Persönliche Sicherheit- Sie schützen sich und Ihre Liebsten oder auch Dritte vor Unfällen
- Vorsorge Sachschäden - Ihr Auto oder Ihre anderen Garagenschätze werden es Ihnen danken wenn es nicht zu Abstürzen und Schäden kommt.
- Rechtliche Sicherheit
- durch die reglelmäßige Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage Ihres Eyrich GmbH Türen + Tore Serviceteams kommen Sie Ihrer Pflicht als Eigentümer der Toranlage nach und stehen rechtlich auf der besseren Seite.
- Kostensenkung - Sie sorgen vor und wir können gemeinsam rechtzeitig reagieren bevor sich ein Schaden am Tor ausweitet und eventuell noch große Folgekosten nach sich zieht.
- Funktionssicherheit - die Störanfälligkeit regelmäßig gewartete Tore ist wesentlich geringer
- Längere Lebensdauer
- Ihre Garagentoranlage wird durch jährliche Überprüfungen und Nachstellarbeiten gepflegt und geschont.
Wartungs- und Prüftermine
finden zu unseren regulären Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr statt. Falls Sie einen Termin auserhalb unserer Regelarbeitszeit beauftragen möchten, da es sonst bei Ihnen zu betrieblichen Störungen kommt, bitten wir um Rücksprache.
Hinweis:
Bei jeder Anfahrt durch unser Serviceteam fallen An- und Abfahrtskosten an - diese werden pro gefahrenen Kilometer ab unserem Standort Oberthulba berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wartung und Prüfung Preisanfrage:
Wartung / Prüfung Preisanfrage
Ihr Tor lässt sich nicht mehr öffnen? Ihre Haustür klemmt?
Unser Kundendienst ist für Sie da.
Nutzen Sie unseren Servicebereich um schnell Kontakt zu uns aufzunehmen. Es gibt Probleme mit Ihrem Garagentor oder Ihrer Türe?
Über unser Reparaturservice - Anforderungsformular können Sie uns das Problem direkt beschreiben und unsere Servicemitarbeiter anfordern. Wir werden schnellstmöglichst Kontakt zu Ihnen aufnehmen.